1. Der Senat hält daran fest, daß § 7b EStG in den für die Veranlagungszeiträume vor dem maßgebenden Fassungen nicht "Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen" in Wochenendhausgebieten begünstigt.
2. Für "Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen", die nach dem hergestellt oder durch nach dem rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrag erworben oder gleichstehenden Rechtsakt angeschafft worden sind, können erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG 1977 auch dann in Betracht kommen, wenn sie in Wochenendhausgebieten oder Feriengebieten belegen sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 498 BFHE S. 215 Nr. 138, SAAAB-02694
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