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BFH Urteil v. - I B 48/80 BStBl 1983 II S. 233

Gesetze: FGO § 114ZPO § 920 Abs. 2ZPO § 940

Leitsatz

1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen sog. negative Feststellungsbescheide kann nur durch einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung) gewährt werden.

2. Eine Regelungsanordnung in der Form einer einstweiligen Feststellung und Verteilung von Verlusten ist zulässig, wenn neben den allgemeinen Prozeßvoraussetzungen die besonderen Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO (Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund) dargelegt und glaubhaft gemacht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 233
BFHE S. 235 Nr. 137,
OAAAB-02613

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