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BFH Urteil v. - I R 75/82 BStBl 1983 II S. 227

Gesetze: FGO § 105 Abs. 3FGO § 155ZPO § 314

Leitsatz

Der Tatbestand eines im schriftlichen Verfahren ergangenen finanzgerichtlichen Urteils liefert keinen Beweis für das schriftsätzliche Vorbringen einschließlich der in den Schriftsätzen gestellten Anträge sowie des sonstigen Akteninhalts.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 227
BFHE S. 212 Nr. 137,
NAAAB-02609

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