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BFH Urteil v. - VI R 219/80 BStBl 1983 II S. 91

Gesetze: EStG (1975) § 40EStG (1975) § 40aEStG (1975) § 40b

Leitsatz

Die nach § 40 Abs. 1 EStG ermittelte pauschale Lohnsteuer ist ebenso wie die nach § 40 Abs. 2, § 40a oder § 40b EStG ermittelte pauschale Lohnsteuer eine Unternehmenssteuer eigener Art. Der nach § 40 Abs. 1 EStG zu ermittelnde Pauschsteuersatz ist nicht auf einen Netto-Steuersatz hochzurechnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 91
BFHE S. 46 Nr. 137,
FAAAB-02561

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