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BFH Urteil v. - IV R 74/79 BStBl 1983 II S. 2

Gesetze: EStG §§ 2 Abs. 2, 4, 5, 13

Leitsatz

Auch ein Gutshof, den der Eigentümer und sein Ehegatte hauptberuflich selbst bewirtschaften, kann ein Liebhabereibetrieb sein, wenn die aufgrund von Überinvestitionen Jahr für Jahr anfallenden Verluste nur deshalb in Kauf genommen wurden und finanziell getragen werden konnten, weil von Anfang an Zuschüsse in Millionenhöhe von seiten der Eltern die eigentliche Existenzgrundlage bildeten.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 2
BFHE S. 459 Nr. 136,
IAAAB-02534

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