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BFH Urteil v. - IV R 43/79 BStBl 1982 II S. 652

Gesetze: AktG (1965) § 153 Abs. 5EStG (1971) § 5 Abs. 2EStG (1971) § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Eine generelle Abschreibung des derivativ erworbenen aktivierten Geschäftswertes (Firmenwert) - entsprechend § 153 Abs. 5 AktG 1965 in fünf Jahren - ist nach dem geltenden Einkommensteuerrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 652
BFHE S. 274 Nr. 136,
TAAAB-02500

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