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BFH Urteil v. - II R 33/80 BStBl 1982 II S. 630

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1GrEStG § 11 Abs. 2

Leitsatz

1. Die Verlängerung eines Erbbaurechts ist kein für sich der Grunderwerbsteuer unterliegender Vorgang.

2. In diesem Zusammenhang besteht keine Veranlassung, die ständige Rechtsprechung, wonach der (eingetragene) Erbbauzins wie eine dauernde Last behandelt wird, zu überprüfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 630
BFHE S. 150 Nr. 136,
SAAAB-02493

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