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BFH Urteil v. - II R 33/80 BStBl 1982 II S. 630

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1GrEStG § 11 Abs. 2

Leitsatz

1. Die Verlängerung eines Erbbaurechts ist kein für sich der Grunderwerbsteuer unterliegender Vorgang.

2. In diesem Zusammenhang besteht keine Veranlassung, die ständige Rechtsprechung, wonach der (eingetragene) Erbbauzins wie eine dauernde Last behandelt wird, zu überprüfen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 630
BFHE S. 150 Nr. 136,
SAAAB-02493

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