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BFH Urteil v. - IV R 32/81 BStBl 1982 II S. 531

Gesetze: AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. aBerlinFG § 23 Nr. 2

Leitsatz

Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die in Berlin (West) und außerhalb von Berlin (West) Betriebstätten unterhalten, kann die nach § 23 Nr. 2 BerlinFG erforderliche Aufteilung der Einkünfte nur im Gewinnfeststellungsbescheid - mit Bindung für die Veranlagung der Mitunternehmer zur Einkommensteuer - vorgenommen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 531
BFHE S. 232 Nr. 135,
WAAAB-02457

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