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BFH Urteil v. - IV R 35/78 BStBl 1981 II S. 734

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Ein unverzinsliches Darlehen ist auch dann mit seinem Nennwert zu aktivieren, wenn der Darlehnsnehmer anstelle von Zinsen eine andere für den Darlehnsgeber vorteilhafte Gegenleistung erbringt. Eine Teilwertabschreibung setzt den Nachweis voraus, daß der Zinsverlust höher ist als der Wert der Gegenleistung.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 734
BFHE S. 543 Nr. 133,
UAAAB-02274

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