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BFH Urteil v. - VII R 4/79 BStBl 1981 II S. 110

Gesetze: AO § 167AO (1977) § 149 (a.F.)AO (1977) §§ 328 ff.EGAO (1977) Art. 97 § 1EGAO (1977) § 2

Leitsatz

Die auf § 167 AO beruhende und im Einzelfall bis zum verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 1975 bleibt auch nach Inkrafttreten des § 149 AO 1977 rechtswirksam. Bei Nichteinhaltung der Frist können daher Zwangsgelder gemäß § 328 ff. AO 1977 verhängt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 110
BFHE S. 425 Nr. 131,
CAAAB-02079

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