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BFH Urteil v. - VIII R 150/77 BStBl 1981 II S. 9

Gesetze: AO (1977) § 145EStG (i.d.F. vor 1975) § 10d

Leitsatz

Kann eine mittels Fotografien durchgeführte Inventur nur von Sachverständigen des betreffenden Geschäftszweigs innerhalb einer angemessenen Frist nachgeprüft werden, so ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig i.S. des § 10d EStG i.d.F. vor 1975.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 9
BFHE S. 234 Nr. 131,
JAAAB-02042

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