Der nachträgliche Erwerb zusätzlichen Gartengeländes zu einem Wohngrundstück ist gemäß Art. 1 Nr. 4 GrESWG Bayern vom steuerfrei, wenn dieser Erwerb bereits bei Abschluß des nach der genannten Vorschrift steuerfreien Kaufvertrages über das Wohngrundstück vorgesehen war, das Gartengelände innerhalb der Frist des Art. 1 Nr. 4 Satz 2 GrESWG Bayern erworben wurde und die gesamte Fläche die nach Art. 2 GrESWG Bayern zulässige Größe nicht überschreitet (Anschluß an die , BFHE 127, 67, BStBl II 1979, 343 und vom II R 38/74 , BFHE 128, 270, BStBl II 1979, 656).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 664 BFHE S. 91 Nr. 131, DAAAB-02005
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