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BFH Urteil v. - II R 92/76 BStBl 1979 II S. 343

Gesetze: GrEStG (1940) § 7 Abs. 2GrEStG Hamburg § 17 Abs. 2

Leitsatz

Die Vergünstigung aus § 17 Abs. 2 GrEStG Hamburg (= § 7 Abs. 2 GrEStG 1940) greift auch dann ein, wenn jeder der an der Gesamthand beteiligten Personen ein Anspruch auf einen entsprechenden Teil des Grundstücks eingeräumt wird und anschließend einer oder einige den ihnen zugesprochenen Grundstücksteil in Natur erhalten, die anderen aber im Zuge der Teilung den ihnen zugesprochenen Grundstücksteil durch die Gesamthand - im Innenverhältnis je zu ihren Gunsten - veräußern lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 343
BFHE S. 67 Nr. 127,
AAAAB-01582

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