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BFH Urteil v. - VII R 29/77 BStBl 1980 II S. 488

Gesetze: BGB § 133BGB § 157BGB § 387

Leitsatz

Eine allgemeine Gehaltsabtretung ist im Regelfall dahin auszulegen, daß sie auch die Vorausabtretung etwa zu erwartender Lohnsteuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt umfaßt, unabhängig davon, ob das im Abtretungsvertrag ausdrücklich gesagt ist oder nicht.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 488
BFHE S. 226 Nr. 130,
OAAAB-01949

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