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BFH Urteil v. - IV R 156/77 BStBl 1980 II S. 434

Gesetze: EStG § 5

Leitsatz

Es ist handelsrechtlich nicht geboten und einkommensteuerrechtlich nicht zulässig, gewinnmindernd einen Passivposten (Rückstellung, Rücklage) wegen mutmaßlicher Steigerung der Wiederbeschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens zu bilden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 434
BFHE S. 434 Nr. 130,
NAAAB-01932

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