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BFH Urteil v. - III R 121/75 BStBl 1979 II S. 97

Gesetze: BewG (1965) § 103

Leitsatz

Sagt eine Personengesellschaft einem Arbeitnehmer, der mit einem Gesellschafter verwandt ist, Leistungen der Altersversorgung oder Invaliditätsversorgung zu, so kann sie die ihr aus der Zusage erwachsene Verpflichtung nach Eintritt des Versorgungsfalles gem. § 103 BewG 1965 als Betriebsschuld abziehen, sofern die Zusage unmittelbar und ausschließlich im Arbeitsverhältnis begründet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 97
BFHE S. 320 Nr. 126,
GAAAB-01502

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