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BFH Urteil v. - VIII R 157/75 BStBl 1979 II S. 30

Gesetze: EStG (1967) § 9 Abs. 1 Nr. 1EStG (1967) § 21 Abs. 2EStG (1967) § 23 Abs. 4EinfHaus VO § 2 Abs. 2

Leitsatz

Die auf den Zeitraum der Eigennutzung des Einfamilienhauses entfallenden und den Grundbetrag übersteigenden Schuldzinsen können nicht als Werbungskosten von einem bei der Veräußerung des Hauses erzielten Spekulationsgewinn abgezogen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 30
BFHE S. 22 Nr. 126,
WAAAB-01485

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