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BFH Urteil v. - VIII R 157/75 BStBl 1979 II S. 30

Gesetze: EStG (1967) § 9 Abs. 1 Nr. 1EStG (1967) § 21 Abs. 2EStG (1967) § 23 Abs. 4EinfHaus VO § 2 Abs. 2

Leitsatz

Die auf den Zeitraum der Eigennutzung des Einfamilienhauses entfallenden und den Grundbetrag übersteigenden Schuldzinsen können nicht als Werbungskosten von einem bei der Veräußerung des Hauses erzielten Spekulationsgewinn abgezogen werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 30
BFHE S. 22 Nr. 126,
WAAAB-01485

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