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BFH Urteil v. - VIII R 38/74 BStBl 1978 II S. 378

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5GewStG § 7

Leitsatz

Bei einer Betriebsaufspaltung gehört die Darlehensforderung des Einzelunternehmers gegen die Betriebsgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Darlehen dazu dient, die Vermögenslage und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft zu erhalten oder zu erhöhen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 378
BFHE S. 533 Nr. 124,
ZAAAB-01351

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