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BFH Urteil v. - II R 118/69 BStBl 1977 II S. 732

Gesetze: BewG (1963) § 17a Abs. 1ErbStG (1959) § 23 Abs. 1ErbStG (1959) § 24

Leitsatz

Der Gesamtwert des Nachlasses ist zu kürzen um den Wert der Mietzinsen für ein im Nachlaß befindliches Grundstück, die vor dem Tod des Erblassers fällig geworden sind, aber auf einen Zeitraum nach dessen Tod entfallen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 732
BFHE S. 540 Nr. 122,
QAAAB-01140

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