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BFH Urteil v. - II R 22/71 BStBl 1977 II S. 703

Gesetze: GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Der Grundstückserwerber übernimmt eine sonstige Leistung, wenn er die Entnahme von Torf (aus dem erworbenen Grundstück) aufgrund eines Vertrages dulden muß, den der Veräußerer mit einem Dritten abgeschlossen hat (Anschluß an BFHE 86, 424).

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 703
BFHE S. 565 Nr. 122,
RAAAB-01131

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