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BFH Urteil v. - II R 98/76 BStBl 1977 II S. 664

Gesetze: ErbStG (1959) § 13 Abs. 1ErbStG (1959) § 17 Abs. 1ErbStG (1974) § 14 Abs. 1ErbStG (1974) § 16 Abs. 1ErbStG (1974) § 37

Leitsatz

Bei einer nach dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes 1974 ausgeführten Schenkung an eine Person der Steuerklasse II, welche die durch ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 3 eingetretene Erhöhung des Freibetrages nicht übersteigt, entsteht auch dann keine Schenkungsteuer, wenn frühere Erwerbe i.S. des ErbStG 1974 § 14 Abs. 1 aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes 1974 vorgelegen haben, die nach altem Recht zur Entstehung einer Steuer führten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 664
BFHE S. 330 Nr. 122,
JAAAB-01112

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