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BFH Urteil v. - VIII B 6/75 BStBl 1977 II S. 119

Gesetze: AO § 218 Abs. 4FGO § 138 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1

Leitsatz

Berichtigt das FA einen angefochtenen Einkommensteuerbescheid nach § 218 Abs. 4 AO, den es vor Ergehen des Feststellungsbescheides und unter Nichtanerkennung eines erklärten Verlustes aus einer Kommanditbeteiligung erlassen hat, so sind nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Verfahrens dem FA aufzuerlegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 119
BFHE S. 9 Nr. 120,
AAAAB-00892

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