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BFH Urteil v. - II R 151/67 BStBl 1977 II S. 12

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG § 1 Abs. 2

Leitsatz

Veräußert der Treuhänder das treuhänderisch erworbene Grundstück auf Weisung des Treugebers an einen Dritten, so unterliegt die mit der Weiterveräußerung eintretende Auflösung des Treuhandverhältnisses nicht der Grunderwerbsteuer.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 12
BFHE S. 66 Nr. 120,
VAAAB-00846

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