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BFH Urteil v. - VIII R 29/71 BStBl 1976 II S. 396

Gesetze: AO § 215 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 Satz 2EStG § 21EStG § 7 Abs. 1 Satz 4

Leitsatz

Einkünfte zusammenzuveranlagender Eheleute aus Vermietung und Verpachtung eines ihnen gemeinsam gehörenden Mietwohnhauses sind einheitlich und gesondert festzustellen, wenn sie unter dem Gesichtspunkt einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung des Gebäudes im Rahmen eines sich auf mehrere Veranlagungszeiträume erstreckenden Bauvorgangs (Ladenumbau) nicht verhältnismäßig leicht zu ermitteln sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 396
BFHE S. 135 Nr. 118,
IAAAB-00658

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