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BFH Urteil v. - IV R 209/74 BStBl 1976 II S. 288

Gesetze: EStG § 6b Abs. 4 Nr. 2

Leitsatz

Veräußert ein Gewerbetreibender GmbH-Anteile, die zu einem Anlagevermögen gehören, so ist den zeitlichen Voraussetzungen des § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG auch dann genügt, wenn die GmbH-Anteile aus der "Umwandlung" einer vor mehr als sechs Jahren vor der Veräußerung erworbenen und von Anfang an mit einem "Umwandlungsrecht" ausgestatteten stillen Beteiligung hervorgegangen sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 288
BFHE S. 26 Nr. 118,
OAAAB-00617

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