Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-BB Nr. 5 vom Seite 152

Vorsorge vor den finanziellen Auswirkungen des Pflegefalls

Darum sind selbständige Mandanten besonders betroffen

Dipl.-Kfm. Christoph Schneider

Nur zwei Dinge sind sicher: der Tod und die Steuer. Das stellte Benjamin Franklin bereits vor mehr als 200 Jahren fest. In steuerlichen Sachverhalten beraten Sie Ihre Mandanten ohnehin, wobei auch der Tod bzw. die damit verbundene Steuerbelastung des Erbfalls von Ihnen berücksichtigt wird. Ein Risiko wird hingegen selten antizipiert: die mögliche Pflegebedürftigkeit des Mandanten. Mag es sich bei der Belastung auch nicht um eine „Steuer“ im wortwörtlichen Sinne handeln, ist dennoch das Vermögen bzw. dessen Übertrag an die nachfolgende Generation bedroht.

Kernaussagen
  • Die durchschnittliche, persönliche Zuzahlung im Pflegefall betrug 2024 ca. 3.000 €/monatlich. Kann diese nicht vom Betroffenen geleistet werden, erfolgt ein Zugriff auf dessen Vermögen.

  • Viele Ihrer Mandanten verfügen im Ruhestand über geringe Rentenbezüge, dafür aber über Vermögenswerte. Damit sind sie im Besonderen von dieser Situation betroffen.

  • Eine langfristige Vorbereitung ist deshalb geboten, weil bis zu zehn Jahre rückwirkend auf Vermögenstransfers, insbesondere Schenkungen, zurückgegriffen werden kann.

  • Geschickt gestaltete Schenkungen vermeiden den Zugriff des Sozialamts.

I. Pflegekosten

Ein erhebliches Risiko wird bei der Gestaltung des Vermögensübergangs auf die nachfolgende Generation selten berücksichtigt: die Möglichkeit, dass der Mandant und/oder der Ehepartner zum Pflegefall wird. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nicht ausreichend, Betroffene müssen einen Eigenanteil tragen. Pflegende zahlten 2024 im Bundesdurchschnitt folgende monatliche Eigenanteile, mit steigender Tendenz für 2025:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Übersicht 1: Monatliche Eigenanteile von Pflegenden im Jahr 2024
Aufenthaltsjahr
Eigenanteil
1
2.871 €
2
2.620 €
3
2.284 €
4
1.865 €

Die Eigenbeteiligung nimmt mit zunehmender Aufenthaltsdauer ab. Dies liegt an Zuschüssen der Pflegekasse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Seit 2024 betragen diese Zuschüsse: im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 % und steigen auf 75 % im vierten Jahr an. Nicht bezuschusst werden die Kosten für Unterbringung, für Verpflegung und für Investitionen des Pflegeheims. Letztere bezeichnen die Aufwendungen, die dem Ausbau der Pflegeeinrichtung und dem Erhalt eines zeitgemäßen Gebäude- und Technikstandards dienen.

Hinweis

Auf https://go.nwb.de/8m84v lassen sich Daten für einzelne Jahrgänge finden. Wenig überraschend steigt die Anzahl der Pflegefälle mit dem Lebensalter an. Ab 80 Lebensjahren sind 28 % der Männer und 39 % der Frauen betroffen, ab 90 Lebensjahren 75 % der Männer und 91 % der Frauen. Wer alt wird, wird voraussichtlich zum Pflegefall, so die wenig erfreuliche, gleichwohl realistische Perspektive.

II. Die besondere Situation (ehemaliger) Selbständiger

Die meisten Mandanten klären Fragen der Erbfolge und den Vermögensübergang an die nachfolgende Generation rechtzeitig. Sonderregeln für selbstbenutzte Immobilien und der Unternehmenswerte, hohe Freibeträge und moderate Steuersätze bei der Vererbung an nahe Angehörige, insbesondere die eigenen Kinder, halten die finanzielle Belastung gering, sofern nicht große Vermögen betroffen sind.