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NWB BB 5/2026 S. 131

Steuern: Schreiben zu DBA

Das BMF hat den aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich veröffentlicht. Das Schreiben erläutert u. a., dass verschiedene Abkommen nach Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sind. In bestimmten Fällen werden Steuerfestsetzungen daher vorläufig durchgeführt – bspw. dann, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft tritt, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirkt. Das BMF gibt zudem weitere Hinweise, etwa zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und -verlagerung sowie zur Rechtslage in verschiedenen Ländern.