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Umweltschutz: Teilweise Heizungsprüfungen noch im Jahr 2026
Einige Eigentümer vermieteter Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohnungen müssen 2026 die Heizung prüfen. Seit Anfang 2024 gelten für die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen Vorgaben und Fristen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer eine Anlage vor Oktober 2009 installiert hat, hat für die Heizungsprüfung und -optimierung bis Ende September 2027 Zeit. Bei neueren Anlagen muss die Prüfung spätestens 16 Jahre nach Einbau erfolgen. Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, müssen noch dieses Jahr geprüft werden. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/tplt6.
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