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Online-Handel: Widerrufsbutton wird Pflicht
Verkaufen Unternehmen online Waren oder Dienstleistungen, müssen sie bis zum einen Widerrufsbutton bzw. eine Widerrufsfunktion einführen, mit der ein direkter Widerruf eines Kaufs möglich ist. Es gibt keine Erleichterungen für KMU.
Die Widerrufsfunktion besteht aus zwei Stufen. Zunächst muss ein Kunde eine „gut lesbare Schaltfläche“ mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ (oder analog) finden können. Die Schaltfläche muss für Verbraucher leicht zugänglich, hervorgehoben platziert und während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein.
Nach Eingabe einiger notwendigen Informationen (Kundenname, Angaben zur Identifizierung des Vertrags, Angaben zum Erhalt der Eingangsbestätigung) ist im zweiten Schritt eine Bestätigungsfunktion vorzusehen, mittels d...