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Notfallregelung: Erstellung einer Generalvollmacht prüfen
Mit einer Generalvollmacht können Unternehmer dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson in der Lage ist, bei einem eigenen Ausfall den Betrieb vollumfänglich weiterzuführen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht gilt eine Generalvollmacht ab dem Zeitpunkt der Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung ist zwar nicht zwingend nötig, wird aber dringend empfohlen – vor allem dann, wenn es um Bankgeschäfte und Immobilien geht. Eine Generalvollmacht sollten auch Privatpersonen haben bzw. erteilen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/8qiky und https://go.nwb.de/aea0s.
Notfallkoffer: Vorkehrungen für den Ernstfall – Checkliste, NWB HAAAD-40387