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BFH 13.11.2025 III R 43/24, StuB 8/2026 S. 332

Einkommensteuer | Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse

(1) Eine für den Kindergeldanspruch erhebliche, eine Korrektur nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG eröffnende Änderung der Verhältnisse kann vorliegen, wenn ein sich in einem weiteren Abschnitt der beruflichen Ausbildung befindliches volljähriges Kind seine Erwerbstätigkeit über die Unschädlichkeitsgrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit hinaus ausweitet. (2) Ein fachverwandtes Teilzeitstudium, das im Anschluss an eine Berufsausbildung neben einer Teilzeiterwerbstätigkeit durchgeführt wird, schließt eine einheitliche mehraktige Erstausbildung nicht von vornherein aus, vielmehr bedarf es einer umfassenden Würdigung aller Einzelfallumstände (Bestätigung der Rechtsprechung, z. B. Senatsurteil vom - III R 8/18, NWB SAAAH-16576, BFH/NV 2019 S. 815; Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3; § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO).

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des