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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den
Bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464) ab dem auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am erfolgt sind, handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung (Bezug: § 13b Abs. 10, § 37 Abs. 12 Satz 1 ErbStG; Art. 77 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 5, Art. 20 Abs. 3 GG).
(1) Auf das , NWB AAAAE-81469, BStBl 2015 II S. 50, hin wurde § 13b ErbStG i. d. F. des StVereinfG 2011 vom , BGBl 2011 I S. 2131, durch Art. 1 Nr. 4 ErbStGAnpG 2016 neu gefasst. Das ErbStAnpG 2016 wurde am beschlossen und am verkündet. Gemäß Art. 3 ErbStGAnpG 2016 trat es rückwirkend zum in Kraft. Nach § 37 Abs. 12 Satz 1 ErbStG, der durch Art. 1 Nr. 10 ErbSt...