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BFH Urteil v. - VII R 46/72 BStBl 1975 II S. 786

Gesetze: AO § 146a Abs. 3

Leitsatz

Die Einsicht in einzelne Geschäftsunterlagen einer Firma durch Fahndungsbeamte zur Vorbereitung der Vernehmung eines Mitinhabers der Firma als Beschuldigten ist keine die Firma betreffende Betriebsprüfung im Sinne des § 146a Abs. 3 AO.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 786
BFHE S. 95 Nr. 116,
YAAAB-00430

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