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BFH Urteil v. - IV R 33/72 BStBl 1975 II S. 765

Gesetze: EStG § 34 Abs. 3

Leitsatz

Übt ein Steuerpflichtiger neben seiner nichtselbständigen Arbeit laufend mehrere selbständige Tätigkeiten aus, die ihrem Wesen nach auf einem ähnlichen Gebiet liegen (Pflegschaften, Treuhandschaften), so kann er für die nachträgliche Entlohnung einer dieser Tätigkeiten, die sich über mehrere Jahre erstreckte, die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG nicht in Anspruch nehmen.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 765
BFHE S. 136 Nr. 116,
JAAAB-00422

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