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BFH Urteil v. - VI R 144/72 BStBl 1975 II S. 749

Gesetze: EStG (1971) § 19LStDV (1971) § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Pauschale Zuwendungen eines Arbeitgebers an eine Betriebskrankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) mit der Zweckbestimmung "für besondere Leistungen zur Gesunderhaltung des Mitgliederbestandes" gehören auch dann nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Betriebskrankenkasse im Jahr der Zuwendungen an Betriebsangehörige kostenlose Erholungsbeihilfen gewährt und hierüber aber ohne Einflußnahme des Arbeitgebers in eigener Zuständigkeit entscheidet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 749
BFHE S. 509 Nr. 116,
YAAAB-00417

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