1. Mitarbeiter der Veranstaltungsbranche, nämlich "Backliner", "Rigger" oder "Stagemanager", sind in ihren Einsätzen während einer vorgeplanten Tournee abhängig beschäftigt, wenn sie Einsatzverträge mit dem Tourneeveranstalter geschlossen haben, nach Tages- oder Tourneepauschalen bezahlt werden, ihre eigenen Arbeitsmaterialien ("Tool-Cases") während der Tournee vom Veranstalter mitgeführt werden und sie ihre Arbeit grundsätzlich höchstpersönlich erbringen müssen und ihre Möglichkeit Erfüllungsgehilfen einzusetzen eingeschränkt ist.
2. Mitarbeiter der Veranstaltungsbranche wie "Backliner", "Rigger" und "Stagemanager" als in der Regel hochqualifizierte technische Mitarbeiter erbringen ihre Leistungen in funktionsgerecht dienender Teilhabe an einem Gesamtwerk (Konzert oder Konzerttournee), sodass die daraus folgende Einschränkung der Weisungsrechte des Konzertveranstalters nicht gegen die Annahme einer abhängigen Beschäftigung spricht.
Fundstelle(n): XAAAK-13191
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