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Qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG
Das Ziel eines qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 UmwStG besteht darin, Unternehmensanteile steuerneutral in eine andere Kapitalgesellschaft zu übertragen, ohne stille Reserven aufdecken zu müssen. In diesem Beitrag werden die groben Grundzüge der steuerneutralen Einbringung von GmbH-Anteilen im Rahmen des sog. qualifizierten Anteilstauschs in eine Kapitalgesellschaft praxisnah dargestellt.
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Steuerneutrale Einbringung von GmbH-Anteilen
§ 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, dass Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden, ohne dass die in den Anteilen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt werden. Diese Möglichkeit wird insbesondere bei Errichtungen von sog. Holding-Strukturen in Anspruch genommen. Dabei haben Holding-Strukturen, bei denen Anteile an einer GmbH nicht im Privatvermögen, sondern wiederum in einer GmbH gehalten werden, zahlreiche Vorteile, wie z. B. steuerbegünstigte Gewinnausschüttungen.
Zielsetzung
Im Wissenstraining sollen Anteile an einer GmbH in eine Holding GmbH eingebracht werden, damit sowohl laufende Gewinnausschüttungen als auch eine mögliche Veräußerung der Anteile an der operativ ...