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STFAN Nr. 4 vom

Schadensersatz in der Umsatzsteuer

Von Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Schadensersatzfälle kommen in nahezu jedem Mandantenkreis vor – vom Einzelhändler über Handwerker bis zum Online–Shop. Viele Zahlungen, die auf den ersten Blick wie Entschädigungen wirken, können umsatzsteuerlich jedoch als Entgelt zu behandeln sein – oder umgekehrt. Für Steuerfachangestellte ist die sichere Abgrenzung daher entscheidend, um Buchungen korrekt vorzunehmen, Umsatzsteuer richtig zu ermitteln und Fehler in Finanzbuchhaltung und Steuererklärungen zu vermeiden.

Schadensersatz

Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden und seine Folgen einzustehen hat. Echter Schadensersatz ist insbesondere gegeben bei:

  • Schadensbeseitigung durch den Schädiger oder durch einen von ihm beauftragten selbstständigen Erfüllungsgehilfen,

  • Zahlung einer Geldentschädigung durch den Schädiger,

  • Schadensbeseitigung durch den Geschädigten oder in dessen Auftrag durch einen Dritten, ohne einen besonderen Auftrag des Ersatzverpflichteten.

Vertragsstrafen

Vertrag...

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