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STFAN Nr. 4 vom

Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG

Von Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer

Ob Sparbuch, ETFs, Aktien oder Fonds: Kapitalerträge sind ein fester Bestandteil des deutschen Einkommensteuerrechts. Als Standardfälle in der Praxis sind Einkünfte aus Kapitalvermögen auch häufiges Prüfungsthema bei der Abschlussprüfung von Steuerfachangestellten. Im Folgenden wird daher ein zusammenfassender Überblick zur Vorbereitung auf anstehende Prüfungen gegeben.

Allgemeines

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über den Sparer-Pauschbetrag (§ 2 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Einkünfte = Einnahmen - Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 €, bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, 2.000 €; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9 EStG).

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen zählen alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von (Geld-)Kapital, d. h. die Früchte des Kapitalstamms. Dazu gehören z. B. Gewinnanteile, Dividenden, Zinsen jeglicher Art oder Gewinne aus der Veräußerung von Aktien.

Ermittlung des Auszahlungsbetrags

Kapitalerträge unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag in folgender Höhe:

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