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Vorweggenommene Erbfolge: Ausübung und Ablösung eines Nießbrauchsrechts
Immobilien spielen bei der steuerlichen Beratung der vorweggenommenen Erbfolge eine zentrale Rolle. Die Übertragung einer Immobilie des Privatvermögens zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt ist in der Praxis ein häufig anzutreffendes Instrument der Nachfolgeplanung, nicht nur aus schenkung- und erbschaftsteuerlicher Sicht.
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Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt
§ 1030 Abs. 1 BGB normiert, dass eine Sache (z. B. ein Grundstück) in der Weise belastet werden kann, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch). Es handelt sich um ein sog. dingliches Recht, wobei der Nießbraucher die mit einer Sache verbundenen Erträge (z. B. die Mieten) erhält, obwohl der Gegenstand einem anderen gehört. Beim Nießbrauch handelt es sich folglich um ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache.
Bestellt ein Grundstückseigentümer einem Dritten (= Nießbrauchsberechtigter) ein Nießbrauchsrecht an seinem Grundstück, liegt ein sog. Zuwendungsnießbrauch vor. In diesem Fall wird der Dritte nicht Eigentümer des Grundstücks, vielmehr bleibt das Vermögen beim bisherigen Eigentümer. Letztgenannter selbst h...