Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgrenzung von Anschaffungskosten, anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden
Die Einordnung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden ist ein Dauerbrenner bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen. Das BMF hat nunmehr mit Schreiben vom wichtige Klarstellungen zur Beurteilung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen veröffentlicht, die in allen offenen Fällen anzuwenden sind.
.
Einführung
Grundsätzlich gelten Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude als Erhaltungsaufwendungen und sind demnach sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Aufwendungen aber auch zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahen Herstellungskosten führen. In diesem Fall entfällt der sofortige Abzug und die Aufwendungen können nur im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt werden.
Definitionen
Erhaltungsaufwand setzt begrifflich voraus, dass etwas bereits Bestehendes instandgesetzt, instandgehalten oder zeitgemäß modernisiert wird. Es handelt sich daher insbesondere um Reparaturaufwendungen, Pflege- und Wartungskosten. Der Grund für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme ist nicht relevant.
Zu den Ansch...