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BFH 13.11.2025 V R 3/23, Kommentierte Nachricht BBK 8/2026 S. 360

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung bei Weiterverpachtung

Eine Geschäftsveräußerung i. S. von § 1 Abs. 1a UStG liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Erwerber das Unternehmen kurze Zeit nach dem Erwerb an eine GmbH weiterverpachtet. Es fehlt dann beim Pächter an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit; denn der Pächter ist nicht Erwerber.

[i]Übertragung auf A und B und spätere Weiterverpachtung durch A und BDie Klägerin war eine GmbH & Co. KG, die u. a. eine Fischzucht und ein Restaurant betrieb. Sie veräußerte im November 2016 Teile ihres Unternehmens an A und B zu gleichen Teilen; der Besitz sollte am auf A und B übergehen. Die beiden Erwerber sagten zu, die Klägerin auch nach dem mit Fisch zu beliefern. Im Mai 2017 verpachteten A und B die erworbene Fischzuchtanlage an die am gegründete AB-GmbH, deren Gesellschafter u. a. A und B waren. Die Verpachtung sollte rückwirkend zum