um Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
Leitsatz
Neben dem zivilrechtlichen ist auch das wirtschaftliche Eigentum infolge der Schenkung auf den Kläger übergegangen und zwar ungeachtet der weitreichenden Belastung des Eigentums. Unter Würdigung der Gesamtumstände ist der Kläger gleichwohl „näher“ am Eigentum gewesen als der Schenker.
Die Ablösezahlung hat auch nicht zu einem insgesamt entgeltlichen Erwerb der Anteile geführt. Diese erfolgte lediglich für die Lastenfreiheit des bereits zuvor erhaltenen Eigentums, die – wie der BFH bereits entschieden hat – als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen ist (vgl. , BStBl 2015 II S. 224.
Die Anteile als solche hat der Kläger dagegen unentgeltlich erworben mit der Konsequenz, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten des Schenkers bei der Weiterveräußerung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns-/verlusts einzubeziehen sind.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGD:2025:0904.9K2034.24E.00
Fundstelle(n): CAAAK-12819
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