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BGH Beschluss v. - II ZR 129/24

Instanzenzug: Az: II ZR 129/24 Beschlussvorgehend OLG Bamberg Az: 8 U 4/24 evorgehend LG Schweinfurt Az: 24 O 433/23

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a ZPO). Zur näheren Begründung wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom verwiesen.
                                          

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:030326BIIZR129.24.0

Fundstelle(n):
GAAAK-12793