Gegenstand der Schenkungsteuer bei unentgeltlicher Übertragung von Geschäftsguthaben zwischen Mitgliedern einer Genossenschaft
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Geschäftsguthaben, die durch Mitglieder einer inländischen Genossenschaft unentgeltlich auf
ein anderes Mitglied der Genossenschaft übertragen worden sind, bei der Ermittlung des schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs
(§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) als Kapitalforderungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG mit dem Nennwert oder als Anteile an Kapitalgesellschaften
nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind.
Fundstelle(n): FAAAK-12604
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