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Sächsisches FG Beschluss v. - 8 V 1545/25

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 1, BewG § 11 Abs. 2 S. 1, BewG § 12 Abs. 1 S. 1, BewG § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, BewG § 109 Abs. 2, BewG § 157 Abs. 5, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, GenG § 19 Abs. 1 S. 3, GenG § 76

Gegenstand der Schenkungsteuer bei unentgeltlicher Übertragung von Geschäftsguthaben zwischen Mitgliedern einer Genossenschaft

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Geschäftsguthaben, die durch Mitglieder einer inländischen Genossenschaft unentgeltlich auf ein anderes Mitglied der Genossenschaft übertragen worden sind, bei der Ermittlung des schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) als Kapitalforderungen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BewG mit dem Nennwert oder als Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind.

Fundstelle(n):
FAAAK-12604

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