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FG Münster Urteil v. - 3 K 913/24 Erb

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 5; EStG § 15; ErbStG a.F. § 13b; ErbStG a.F. § 13a

Erbschaftsteuer

Anwendung der Überentnahmeregelung gemäß § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ErbStG a.F. bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Für die Zwecke der erbschaftsteuerrechtlichen Überentnahmeregelung gemäß § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ErbStG in der ab dem und bis zum gültigen Fassung, können die im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung bei einer KG als Betriebspersonengesellschaft getätigten Entnahmen nicht mit den bei der Grundbesitz KG als Besitzpersonengesellschaft getätigten Einlagen verrechnet (saldiert) werden.

Fundstelle(n):
FAAAK-12040

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