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BFH Urteil v. - II R 19/68 BStBl 1975 II S. 271

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 3

Leitsatz

Werden Grundstücke von einer Erbengemeinschaft auf eine von Miterben gebildete engere Gemeinschaft und zugleich zu Miteigentum nach Bruchteilen für diese neue Gemeinschaft übertragen, so ist hinsichtlich dieser Grundstücke die Erbauseinandersetzung vollzogen und die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG verbraucht. Das gilt auch dann, wenn die Angehörigen der neuen Gemeinschaft sich dieser Rechtsfolge nicht bewußt geworden sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 271
BFHE S. 441 Nr. 114,
IAAAB-00256

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