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Berufsrecht | Erfüllung der Kanzleipflicht (BGH)
Die Erfüllung der Kanzleipflicht gemäß § 27 Abs. 1 BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Aus den
Gründen:
Nach ständiger Rechtsprechung des
Senats genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht, gemäß
§ 27 Abs. 1
BRAO im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er
ist, eine Kanzlei einzurichten und zu unterhalten, nur, wenn er über einen oder
mehrere R...